Inhalt
Datum: 20. Februar 2023 Uhrzeit: 10:00 bis 15:30 Uhr
Ratswaage Magdeburg

VdW/VdWg-Seminarveranstaltung - Grundlagen der Betriebskostenabrechnung

Ziel des Seminars ist es, Mitarbeiter/innen der Wohnungsverwaltung die Grundlagen für nachvollziehbare, möglichst gerichtsfeste Betriebskostenabrechnungen zu erläutern und an konkreten Beispielen aus der täglichen Abrechnungspraxis die notwendige Sicherheit bei der Anwendung zu vermitteln.

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Referent:  

RA Heinrich Kleine Arndt
Rechtsanwalt

Zielgruppe:

Auszubildende und junge Wohnungswirtschaftler (max. 3 Jahre nach Ausbildung)

Termin, Zeit, Ort:

Montag, 20.02.2023, 10:00 – ca. 15:30 Uhr
Hotel Ratswaage, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg

Anmeldungen:

Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg
E-Mail: veranstaltungen@vdw-lsa.de 

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.
Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg
E-Mail: info@vdwg-lsa.de 

Anmeldeschluss:

13.02.2023


Ziele/Inhalte:

Die sachlich richtige und rechtlich einwandfreie Abrechnung von Betriebskosten ist eine zentrale Aufgabe bei der erfolgreichen Bewirtschaftung von Wohn- und Geschäftsräumen. Ziel des Seminars ist es, Mitarbeiter/innen der Wohnungsverwaltung die Grundlagen für nachvollziehbare, möglichst gerichtsfeste Betriebskostenabrechnungen zu erläutern und an konkreten Beispielen aus der täglichen Abrechnungspraxis die notwendige Sicherheit bei der Anwendung zu vermitteln.

  • Vereinbarung der Betriebskosten im Mietvertrag
  • Erfassung von umlegbaren Betriebskosten (aktuelle Rechtsprechung des BGH:
    Kostenkontrolle Restmüllbehälter, Miete Rauchwarnmelder, Kosten für Fällen eines Baumes) 
  • Die ordnungsgemäße Abrechnung
  • Abrechnungszeitraum
  • Gesamtkosten
  • Vor- und Nachteile verschiedener Umlageschlüssel
  • Verteilung Betriebskosten bei Leerstand
  • Geltendmachung von Nachforderungen
  • Ausschlussfrist
  • Nachforderung und Kaution
  • Anpassung der Vorauszahlungen
  • Kontrollrechte des Mieters
  • Umfang der Einsicht
  • Einwendungsausschluss 

Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.

Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.