VdW/VdWg-Seminarveranstaltung: "Bauvertragsrecht 2026 - Wiederholer- und Einsteigerseminar"
Die wesentlichen Grundlagen des Bauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch werden dargestellt und analysiert. Auch auf den Verbraucherbauvertrag in § 650i BGB wird eingegangen.
Vor dem Hintergrund, dass das Bauvertragsrecht zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, liegen zwischenzeitlich erste höchst richterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vor.
Es wird ein Überblick über die VOB gegeben.
Bauvertragsrecht 2026
Zielgruppe Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind
Ziele / Inhalte
Die wesentlichen Grundlagen des Bauvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch werden dargestellt und analysiert. Auch auf den Verbraucherbauvertrag in § 650i BGB wird eingegangen.
Vor dem Hintergrund, dass das Bauvertragsrecht zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, liegen zwischenzeitlich erste höchst richterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vor.
Es wird ein Überblick über die VOB gegeben.
Abschluss des Bauvertrages gem. § 650a BGB
• Vertragsparteien/Vertretungs- und Vollmachtsprobleme
• Definition des Bauvertrages gem. § 650a BGB
• Vertragspflichten aus dem Bauvertrag
Beschreibung der Leistung gem. § 7 VOB/A
• Hinweise zur Aufstellung der Leistungsbeschreibung gem. VOB/C
• Nebenleistungen/besondere Leistungen
• Erkennbar Lücken – oder fehlerhaftes Leistungsverzeichnis
Das Vergütungssystem der VOB/B gem. § 2 VOB/B
Bedenken / Behinderung
• Bedenken anmelden gem. § 4 VOB/B
• Behinderung anmelden gem. § 6 VOB/B
Kündigungsmöglichkeiten gem. §§ 8/9 VOB/B
Abnahmevorschriften gem. § 12 VOB/B
Mängelbeseitigungsansprüche gem. § 13 VOB/B
Streitverhinderung / Streitschlichtung
Aktuelle Rechtsprechung
Neben der Nachtragsproblematik werden auch die Behinderungstatbestände, die Kündigungsmöglichkeiten und die Rechtsvorschriften der Abnahme und Mängelbeseitigung (Gewährleistung) umfassend erörtert.
Das Seminar ist sowohl als Wiederholer- als auch als Einsteigerseminar geeignet.
Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.
| Referent/in: |
Prof. Andreas Biedermann |