Inhalt
Datum: 11. Mai 2026

VdW/VdWg-Seminarveranstaltung: "Wirtschaftlichkeitsberechnung - Instrument zur Entscheidung über die Vorteilhaftigkeit von Immobilieninvestitionen"

Begriffe wie »Kostenmiete« und »Wirtschaftlichkeitsberechnung« entstammen der Wohnungsbauförderung. Ursprünglich hing die Bewilligung von Fördermitteln für den Wohnungsbau von der Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ab, die das Ziel verfolgte, eine Kostenmiete nach den Vorschriften der II. Berechnungsverordnung (II. BV) zu ermitteln. Dabei wurde konsequent das Kostendeckungsprinzip verfolgt, es galt eine Miete zu ermitteln, die ausreicht, die laufenden Aufwendungen zu decken.

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 Referent:

Prof. Dirk Wenzel
Beratender Betriebswirt
Rechnungswesen und Steuern in der Immobilienwirtschaft

Zielgruppe:

Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind

Termin, Zeit, Ort:

Montag, 11.05.2026, 10:00 bis ca. 15:30 Uhr
Hotel Ratswaage, Ratswaageplatz 1-4, 39104 Magdeburg

Anmeldungen:

Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V.
Olvenstedter Straße 66, 39108 Magdeburg
E-Mail: veranstaltungen@vdw-lsa.de 

Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V.
Breiter Weg 261, 39104 Magdeburg
E-Mail: fortbildung@vdwg-lsa.de
Fax: 0391/7441799

Anmeldeschluss: 22.04.2026

Inhalt

Wirtschaftlichkeitsberechnung – Instrument zur Entscheidung über die Vorteilhaftigkeit von Immobilieninvestitionen

Begriffe wie „Kostenmiete“ und „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ entstammen der Wohnungsbauförderung. Ursprünglich hing die Bewilligung von Fördermitteln für den Wohnungsbau von der Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ab, die das Ziel verfolgte, eine Kostenmiete nach den Vorschriften der II. Berechnungsverordnung (II.BV) zu ermitteln. Dabei wurde konsequent das Kostendeckungsprinzip verfolgt, es galt eine Miete zu ermitteln, die ausreicht, die laufenden Aufwendungen zu decken.

Im aktuellen Förderrecht spielt die Kostenmiete kaum noch eine Rolle. Von zentraler Bedeutung ist nun meist die mit der Förderstelle vereinbarte Miete, die unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete angesiedelt ist.

Ist eine Investition unter diesen Bedingungen noch vertretbar? Kann die zulässige, mit dem Fördermittelgeber vereinbarte Miete die laufenden Kosten decken? Bei der Beantwortung dieser Frage ist das Konzept der Wirtschaftlichkeitsberechnung im Sinne der II. Berechnungsverordnung sehr hilfreich. Es ermöglicht es, unter Berücksichtigung definierter Kostenfaktoren festzustellen, unter welchen Umständen sich eine Immobilieninvestition lohnt.


I. Rechtliche Grundlagen der Kostenmiete

II. Gegenstand, Gliederung und Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Grundstücks- und Gebäudebeschreibung

  • Aufstellung der Gesamtkosten (Baugrundstück und Baukosten)

  • Finanzierungsplan

  • Laufende Aufwendungen (Kapitalkosten, Bewirtschaftungskosten, Mietausfallwagnis)

  • Laufende Erträge

  • Ermittlung der Kostenmiete in €/m²

III. Besondere Arten der Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Teilwirtschaftlichkeitsberechnung

  • Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung

  • Auszug aus einer Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Zusatzberechnungen

  • Laufende Aufwendungen / Erträge in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung

IV. Anpassung der Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • Änderung der Gesamtkosten

  • Änderung der Finanzierung und der Kapitalkosten

  • Änderung der Bewirtschaftungskosten und der Erträge

V. Wirtschaftlichkeitsberechnung und Modernisierung

  • Erhöhung der Gesamtkosten

  • Erhöhung der Finanzierungsmittel

  • Erhöhung der laufenden Aufwendungen

  • Erhöhung der Durchschnitts- und Einzelmieten


Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.

Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.