VdW/VdWg-Seminarveranstaltung: "Wohnungsabnahmen und Schönheitsreparaturen"
Anmeldung VdW-Mitglieder Termin exportieren
| Referent: |
Dietmar Neumann |
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Zielgruppe: |
Geschäftsführer/innen, Vorstände und Mitarbeiter/innen, die mit der speziellen Materie befasst sind |
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Termin, Zeit, Ort: |
Montag, den 22.06.2026, 10:00 - ca. 15:30 Uhr |
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Anmeldungen: |
Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. |
Anmeldeschluss: 08.06.2026
Wir wollen uns mit den Grundlagen und der laufenden Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen und Wohnungsabnahmen auseinandersetzen und das immer schön praxisnah. Natürlich gehen wir darauf ein was passiert, wenn die Wohnung mit Gebrauchsspuren bzw. unrenoviert übergeben wurde!
Jede Wohnungsabnahme ist eine Verhandlung, die den Mitarbeiter auf eine harte Probe stellt. Er muss ein gerichtsfestes Abnahmeprotokoll schreiben und gleichzeitig erhebliche juristische Kenntnisse haben. Die ständige Rechtsprechung des BGH und insbesondere die Darstellung in der Presse verunsichert Mieter und Vermieter. So gibt es oft bei der Wohnungsabnahme heftigen Streit.
Inhalt
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Mietvertragliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen
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Übergabe einer unrenovierten Wohnung und die Folgen
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Was tun, wenn die Klauseln unwirksam sind?
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Muss der Mieter über die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturen-Klausel bei Auszug informiert werden?
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Bei unwirksamer Klausel – Mieterhöhung?
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Fristenplan
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Neue Rechtsprechung des BGH
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Anfangs- und Endrenovierungsklauseln
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Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
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Rauchen in der Wohnung
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Rückgabepflicht des Mieters
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Annahmeverzug
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Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter
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Einrichtungen und Einbauten – Vereinbarungen – Übernahme
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Wegnahmerecht des Mieters
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Fachgerechte Schönheitsreparaturen
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Farbliche Gestaltung der Wohnung
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Dübellöcher
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Nachfristen
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Nutzungsentschädigung
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Sachschäden
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Wohnungsabnahmeprotokoll
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Umbau der Mieträume nach Auszug des Mieters
Die Veranstaltung erfüllt die Anforderungen von fünf Weiterbildungsstunden gemäß § 34c GewO und § 15b MaBV.
Alle Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung der Seminarveranstaltung ein Zertifikat.